Der ILE-Zusammenschluss NorA ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.
Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2022 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Vereine),
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium |
Bewertungsinhalt |
Punkte |
1 |
Leistet einen Beitrag zu einem Handlungsfeld aus dem ILEK 3 |
3 |
2 |
Leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung / füllt die Ortsmitte |
2 |
3 |
Hat Auswirkungen auf Ortsteile / Gemeinde / ILE / überregional |
4 |
4 |
Nuten für die Allgemeinheit / Öffentlicher Nutzen gegeben |
3 |
5 |
Trägt zur Sicherung der Daseinsvorsorge bzw. Grundversorgung bei |
2 |
6 |
Trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei (kurz-, mittel-, langfristig) |
3 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss NorA und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine:
- Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 21.02.2022
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2022
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) sowie auf der Homepage der Kommunalen Allianz NorA www.nora-gemeinden.de zur Verfügung.
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses NorA
Gemeinde Rügland
Hirtenweg 24
91622 Rügland
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Umsetzungsbegleiterin
Frau Anna Strobl
BBV LandSiedlung GmbH
Pröllstraße 20
86157 Augsburg
Mobil: 0160 96988986
E-Mail: Anna.Strobl@bbv-ls.de
Die drei kommunalen Allianzen Aurach-Zenn, Kernfranken und NorA mit ihren insgesamt 20 Städten und Gemeinden stellen sich neu auf, um den Raum für zukünftige Herausforderungen weiter fit zu machen, und schließen sich zur LAG Rangau zusammen.
Als LAG Rangau soll eine gemeinsame Aufnahme in das EU-Programm LEADER erfolgen, durch welches zusätzliche Fördermittel in die Region geholt werden sollen. Eine grundlegende Voraussetzung für die Aufnahme in die EU-Förderung ist die Erstellung einer sogenannten Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die zukünftige LEADER-Region. In dieser LES wird der Rahmen für die weitere Entwicklung gesteckt.
Da die Bevölkerung und Akteur:innen ihre Region am besten kennen, findet zur Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) eine Beteiligung statt. Nach der gemeinsamen digitalen Auftaktveranstaltung Mitte November folgen nun die zwei Bausteine der Online-Beteiligung: eine Online-Befragung sowie das Web-Mapping.
Die Online-Befragung bezieht sich auf die gesamte Region der LAG Rangau und erfolgt selbstverständlich anonym. Die Teilnahme an der Befragung dauert nur ein paar Minuten.
Zur Online-Befragung: http://umfrage.planwerk.de/s/les-rangau
Darüber hinaus können Interessierte ihre Meinungen, Anmerkungen sowie Anregungen und Ideen für die LAG Rangau zu verschiedenen Themen der Entwicklung der Region in einer digitalen, interaktiven Karte (Web-Mapping) eintragen. So kann es z.B. um die Naherholung und den Naturraum, um Soziales, Ehrenamt und Gemeinschaft, um die Daseinsvorsorge und Mobilität sowie weitere Themen gehen. Es können auch bereits von anderen Personen gemachte Einträge kommentiert sowie mit Zustimmung oder Ablehnung versehen werden. Die Einträge werden anonym und ohne persönliche Daten veröffentlicht.
Zur interaktiven Karte (Web-Mapping): www.jetzt-mitmachen.de/les-rangau
Alle Bürger:innen sowie Akteur:innen sind herzlich eingeladen, die Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die LAG Rangau zu unterstützen und sowohl an der Online-Befragung teilzunehmen als auch ihre Meinungen, Anmerkungen, Anregungen und Ideen in der bereitgestellten Karte einzutragen. Die Teilnahme an der Online-Befragung sowie am Web-Mapping soll jeweils im Zeitraum von Ende November 2021 bis 09. Januar 2022 möglich sein. Danach können die Einträge im Web-Mapping unter dem unveränderten Link noch bis 24. Januar 2022 angeschaut werden. Für die Teilnahme im Voraus herzlichen Dank!
Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der LAG Rangau: www.lag-rangau.de.