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Lindach

Der Ort wurde 1240 als „Lindach“ erstmals urkundlich erwähnt. Der Ortsname bedeutet Siedlung bei dem Lindenbestand. Die Endung „-ach“ leitet sich von dem althochdeutschen Kollektivsuffix „-ahi“ ab, das in Verbindung mit Baumnamen besonders häufig anzutreffen ist.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts gab es in Lindach 15 Anwesen (1 Drittelhof, 2 Halbhöfe, 9 Köblergüter, 3 Leerhäuser). Das Hochgericht übte das Rittergut Rügland der Herren von Crailsheim im begrenzten Umfang aus. Es hatte ggf. an das brandenburg-ansbachische Hofkastenamt Ansbach auszuliefern. Die Dorf- und Gemeindeherrschaft und die Grundherrschaft über alle Anwesen hatte das Rittergut Rügland. Es gab zu dieser Zeit 14 Untertansfamilien. Von 1797 bis 1808 unterstand der Ort dem Justiz- und Kammeramt Ansbach.

Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde Lindach dem 1808 gebildeten Steuerdistrikt Rügland und der 1811 gegründeten Ruralgemeinde Rügland zugeordnet.